Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05 (10 B 9.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15484
BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05 (10 B 9.05) (https://dejure.org/2005,15484)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 10 B 29.05 (10 B 9.05) (https://dejure.org/2005,15484)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 10 B 29.05 (10 B 9.05) (https://dejure.org/2005,15484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 19.05

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05
    4 Zudem hat der Kläger seinen mit Schreiben vom 14. März 2005 an das Oberverwaltungsgericht gerichteten Antrag auf Beiladung des Finanzamts Warendorf, wie er in der Anhörungsrüge selbst vorträgt, nicht in dem vorliegenden Verfahren gestellt, in dem der hier angegriffene Beschluss des Senats ergangen ist, sondern in dem Anhörungsrügeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht mit dem Aktenzeichen 10 A 614/05, das zu dem Beschluss des Senats vom 30. März 2005 in der Sache BVerwG 10 B 19.05 geführt hat.

    5 Unabhängig hiervon wäre für die vom Kläger angestrebte Beiladung des Finanzamts weder in dem Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BVerwG 10 B 9.05) noch in dem parallel hierzu laufenden Anhörungsrügeverfahren (BVerwG 10 B 19.05) Raum gewesen.

  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05
    Zwar ist das Finanzamt im Rechtsstreit um die Erteilung der Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich beiladungsfähig, da es einem von der Beklagten verschiedenen Rechtsträger angehört (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 BVerwG 9 VR 11.02 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 3 S 2856/08

    Rücknahme einer Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen

    Der Regelungscharakter einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG besteht darin, dass sie das Vorliegen der in § 7h Abs. 1 EStG aufgeführten Umstände feststellend bescheinigt und insoweit auf Herbeiführung einer unmittelbaren Rechtsfolge gerichtet ist, als sie als Grundlagenbescheid gegenüber den Finanzbehörden grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet (vgl. BFH, Urteil vom 02.09.2008 - X R 7/07 - BFHE 224, 484 = DStR 2009, 1305; Beschluss vom 22.10.2008 - X B 91/08 -, BFH/NV 2009, 155; Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04 -, BFH/NV 2006, 284; Urteil vom 04.05.2004 - XI R 38/01 -, BFHE 207, 100; Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 29.05 u.a. -, juris; Erhard, in: Blümich, EStG-KStG-GewStG, § 7h EStG Rn. 41; Kulosa, in: Schmidt, EStG, § 7h Rn. 5; FG Bad.-Württ., Urteil vom 24.10.1996 - 2 K 44/95 -, EFG 1997, 338; Urteil vom 24.02.1999 - 10 K 350/96 -, EFG 1999, 426; Sächsisches FG, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06 -, EFG 2007, 1150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06 -, VBlBW 2007, 347 = DStRE 2007, 1430; [BVerwG, Beschluss vom 07.05.2008 - 9 B 35.07 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 75 < Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen>]).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 10 KSt 1.05

    Gegenvorstellung "wegen unrichtiger Sachbehandlung i.S.v. § 21

    Eine unrichtige Sachbehandlung hat in dem Verfahren BVerwG 10 B 29.05 nicht stattgefunden.

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Gegenvorstellung des Klägers gegen den in der Sache BVerwG 10 B 29.05 ergangenen Beschluss vom 8. Juni 2005 verworfen.

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 6.05

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Entscheidung durch den Berichterstatter als

    Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 64.05, 10 KSt 1.05, 10 KSt 2.05, 10 B 59.05, 10 B 30.05, 10 B 29.05, 10 B 19.05 und 10 B 9.05 sowie 10 B 11.05 wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 14.07.2005 - 10 B 59.05

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen die Beschlüsse des Senats

    Der Beschluss des Senats vom 8. Juni 2005 in der Sache BVerwG 10 B 29.05 erging auf eine Anhörungsrüge des Klägers nach § 152 a VwGO, derjenige in der Sache BVerwG 10 B 30.05 auf eine "außerordentliche Beschwerde" gegen einen früheren Beschluss des Senats, der seinerseits bereits eine unzulässige Anhörungsrüge des Klägers verworfen hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht